Feuerlöscher
Um im Ernstfall richtig handeln zu können, müssen Feuerlöscher fest definierte Eigenschaften erfüllen. Darum eignet sich auch nicht jeder Feuerlöscher gleichermassen für die Brandbekämpfung bestimmter brennbarer Stoffe. In der Schweiz müssen feuerpolizeilich relevante Handfeuerlöscher der SN EN3 entsprechen und von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) anerkannt sein.
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Fakten zu Feuerlöschern in der Übersicht
In der Schweiz müssen feuerpolizeilich relevante Handfeuerlöscher von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) anerkannt sein
- Der Feuerlöscher muss für die entsprechende Brandklasse geeignet sein.
- Die Löschleistung des Feuerlöschers muss die Brandausbreitungsgeschwindigkeit übersteigen. Das heisst, er muss schneller löschen können als der Brand sich zum Beispiel in einer Gardine oder einem Kartonstapel ausbreitet. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss der Feuerlöscher möglichst viel Löschmittel in kurzer Zeit ausbringen.
- Der Löschmittelstrahl des Feuerlöschers muss es ermöglichen, den notwendigen Sicherheitsabstand zum Brandobjekt einzuhalten, da sonst der Löschende durch Hitze und Flammen gefährdet wird.
- Der Feuerlöscher sollte möglichst viel Löschmittel enthalten, um wieder aufflammende Bereiche nachlöschen zu können.
- Feuerlöscher sollten auf ihren funktionsfähigen Zustand überprüfbar und wieder befüllbar sein.
- Feuerlöscher müssen mit einem amtlichen Zulassungszeichen versehen sein.